Frage an den Rechtsanwalt: Die Personaldienstleistung “Vermittelung in Festanstellung” bzw. “Direktvermittlung” fehlt

. Oder ist sie durch “dauerhafte Wiedereingliederung von Arbeitslosen in das Erwerbsleben... durch ... Vermittlung an Betriebe” doch pauschal inbegriffen

? Da es bei dem Satz ja nur um die Vermittlung von Arbeitslosen geht, nicht um Arbeitssuchende z.B., und der Fokus auf Arbeitnehmerüberlassung liegt

.