= Nötigung aufgrund der Wahl des Betriebssitzes des Arbeitgebers bzw. des Wohnsitzes, ein Auto bereithalten zu müssen, um am gesellschaftlichen Leben ( tägliche Fahrt zum Arbeitsplatz, Einkauf von Dingen des täglichen oder gehobenen Bedarfs, Besuch von kulturellen Veranstaltungen, Möglichkeit zum Verlassen des Wohnnorts bzw. Arbeitsorts zu jedem Zeitpunkt ) teilnehmen zu können. Betroffene die dem Autozwang nicht nachkommen können, sprechen von “KZ-ähnlichen Lebensbedingungen”, “Leben wie in einem Gefängnis” oder “Leben wie im 19. Jahrhundert”. Typisches Kennzeichen für einen Ort mit Autozwang ist das Fehlen angemessener öffentlicher Verkehrsmittel.
Stufung des Autozwangs von (1) = “extrem” bis (4) = “nicht vorhanden”:
Der Ort hat keinen Anschluß an das S-Bahn / Regionalbahn System der Deutschen Bahn und anderer privater Bahngesellschaften. Eventuell fährt 1 x pro Stunde oder seltener ein Überlandbus zur nächsten Stadt, aber natürlich nur tagsüber, nicht abends und wenn am Wochenende, dann in der Frequenz deutlich verringert. Eventuell muß man sogar noch von Bus zu Bus umsteigen, um zur nächsten Großstadt mit Bahnanschluß zu kommen. Typischerweise ist der Transport von 28er Fahrrädern in solchen Bussen technisch nicht möglich bzw. tariflich nicht vorgesehen.
Der Ort hat einen Anschluß an das S-Bahn / Regionalbahn System der Deutschen Bahn und anderer privater Bahngesellschaften. Der Ort ist aber eher weitläufig, so daß man einige wenige schlecht frequentierte örtliche Busvverbindungen nutzen muss. Diese fahren aber z.B. Samstag mittag das letzte Mal, danach erst wieder am Montag.
Der Ort hat einen Anschluß an das S-Bahn / Regionalbahn System der Deutschen Bahn und anderer privater Bahngesellschaften, es gibt zeitlich durchgängige örtliche Bus- oder Straßenbahnverbindungen, oder aber der Ort ist so klein btw. nicht weitläufig, daß diese unnötig sind.
Der Ort hat einen Anschluß an das Fernverkehrsnetz der Deutschen Bahn ( = ICE/IC/EC/D Bahnhof ).
Typisch ist für (1), daß bei Reisen zusätzliche hohe Kosten für Fahrten mit Überlandbussen oder gar Taxi anfallen, die von Budget-Angeboten des öffentlichen Nah- und Fernverkehrs ( Bahn-Länderticket, Bahn-Sparticket, Bahn-City+, Großraumverbunds-Tickets.. ) nicht abgedeckt werden. Und es müssen bei Reisen eventuell an sich überflüssige zusätzliche Hotel-Übernachtungen eingeplant werden müssen, da man es nicht an einem Tag vom Start zum Ziel bzw. zurück schafft.
Fahrradfahrer, die einem Autozwang gemäß (1) nicht nachkommen können, werden in der Durchführung von Fahrradtouren stark behindert: Sie können keine Fahrradtouren durchzuführen, bei der sie z.B. Samstag morgens zunächst mit der Bahn bis zum touristischen Fahrradfahr-Gebiet anfahren und abends wieder zurückfahren. Der Transport defekter Fahrräder zu einem Fahrradhändler bzw. einer Fahrradreparatur-Werkstatt außerhalb des eigenen Ortes wird ebenfalls durch fehlende Transportmöglichkeiten sabotiert.
Bekannte größere Orte mit Autozwang, an denen es für Ingenieure und IT-Fachleute auch an sich interessante Arbeitgeber gibt, die sich durch den Autozwang, gern auch in Verbindung mit Niedriglohn weil in strukturschwachen Gebieten ( ehemals “Zonenrandgebiet”,..) gelegen, aber vollständig disqualifzieren:
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Unbekannte kleine Orte mit Autozwang, an denen es für Ingenieure und IT-Fachleute auch an sich interessante Arbeitgeber gibt, die sich durch den Autozwang, gern auch in Verbindung mit Niedriglohn weil in strukturschwachen Gebieten ( ehemals “Zonenrandgebiet”,..) gelegen, aber vollständig disqualifzieren:
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= Positive Bezeichnung für die Hände eines Menschen, wenn der Mensch an beiden Händen keinen Schmuck ( Ringe,.. ) trägt. Beispiel, im ganzen Satz “Die attraktive und schlanke Frau zeigte ein nettes Lächeln im Gesicht, zudem waren ihre Hände schmuckbefreit”.
Anmerkung: Auch wenn Frau an den Händen keinen Schmuck trägt, könnte sie Schmuck ( Ringe,.. ) an den Fußzehen tragen .
= Eine Frau, die sich selber durch das Tragen von Schmuck “definiert”, im Sinne, daß sie es sich gar nicht vorstellen könne, sich ohne Schmuck ( und ungeschminkt ! ) in der Öffentlichkeit zu zeigen.
= Ein Mann, die sich selber durch das Tragen von Schmuck “definiert”, im Sinne, daß er es sich gar nicht vorstellen könne, sich ohne Schmuck in der Öffentlichkeit zu zeigen.
= Bezeichnung der Hände eines Menschen, wenn dieser Mensch an den Händen subjektiv so viel Schmuck ( Ringe,.. ) trägt, so daß es auf den Betrachter unangenehm erscheint. Beispiel, im ganzen Satz “Diese Frau hat leider die Hände voll Schmuck”.
= Schmuck, der bei Dritten schon beim einfachen Anschauen der Schmuckträgerin Ekelempfindungen hervorruft. Dies kann durch die Menge an Schmuckstücken, den Ort an dem der Schmuck getragen wird, ihre Gestaltung oder die soziale oder ethnische Herkunft der Trägerin geschehen. So kennt man als Untergruppen z.B. “Verkäuferinnenschmuck”, “Kifferschmuck”, “Omaschmuck”, “Silberschmuck”, “Gesichtspiercings” oder auch ( politisch unkorrekt ) “Kanackenschmuck”. Besonders unangenehm wird auch das Tragen von Schmuck an Daumen und Zeigefinger bewertet, sowie das Tragen von Kettchen-Schmuck, bei dem ein Fingerring mit einem Kettchen mit einem weiteren Arbandkettchen verbunden ist.
= Eine Schmuckträgerin, die nach Ansicht Dritter Ekelschmuck trägt.
= Ein Schmuckträger, der nach Ansicht Dritter Ekelschmuck trägt.
= Eine einzelnes Schmuckstück, getragen von einer Person, das sofort auf negative Weise den Blick auf sich zieht. Dies kann durch die Gestaltung des Schmucks oder seine gegenüber handelsüblichem schlichten Schmuck übernatürliche Größe bewirkt werden. Eine Beispiel im ganzen Satz “Die an sich attraktive Frau trug leider an ihrer rechten Hand ein aufdringliches Schmuckstück”. Siehe auch “Ekelschmuck”.
= Mehrzahl von “Aufdringliches Schmuckstück”. Im ganzen Satz, als Variation “Die Frau trug aufdringlichen Schmuck” oder auch “Die Frau trug ihren Schmuck auf aufdringliche Art”.
Siehe “Aufdringliches Schmuckstück”. Im ganzen Satz “Die an sich attraktive Frau trug leider an ihrer rechten Hand ein unangenehmes Schmuckstück”.
= Mehrzahl von “Unangenehmes Schmuckstück”. Im ganzen Satz “Die an sich attraktive Frau trug leider unangenehmen Schmuck”.
= Eine Mann, der ein oder mehrere Goldkettchen bzw. Goldketten trägt, häufig in Verbindung mit weiterem Goldschmuck..
= Ein aufdringlicher, meist abstehender Ring. Größe und Form häufig ähnlich einem Absolventenring. Bei handwerklichen Arbeitsplätzen mit drehenden Maschinen ( z.B. in einer KfZ-Werkstatt ) ist das Tragen wegen Verletzungsgfahr durch Hängenbleiben an anderen Gegenständen und insbesondere durch das Hereinziehen oder Mitschleifen bei drehenden Teilen häufig nicht gestattet.
= Eine Mann, der einen oder mehrere Glubschringe an seinen Händen trägt.
= Abwertende Bezeichnung für die Bürger der USA als Gemeinschaft bzw. einzelner politische Repräsentanten der USA, wenn diese wieder einmal ungesühnte völkerrechtliche Verbrechen bzw. “Verbrechen gegen die Menschlichkeit” an anderen Staaten und deren Bürgern begehen, beispielsweise:
Vorbereitung und Durchführung von Angriffskriegen gegen fremde Staaten und von Putschversuchen in fremden Staaten, insbesondere wenn dies mit dem Vorwurf angeblicher völkerrechtlicher Verbrechen oder “Verbrechen gegen die Menschlichkeit” in den fremden Staaten, eines militärischen Angriffs oder einer militärischen Agression eines fremden Staats oder des Vorhandenseins bzw. des Einsatzes von sogenannten “Massenvernichtungsmitteln” in fremden Staaten begründet wird.
Durchführung von “Siegerjustiz”, insbesondere unter Anwendung von “nationalstaatlicher Willkür” und “asymmetrischem Recht”:
Einseitige Behauptung der “Alleinschuld” an militärischen Konflikten einer in diesem Konflikt unterlegenen Partei, insbesondere im Nachhinein.
Bezichtigung und Verurteilung wehrloser Staaten und deren Bürgern wegen angeblicher völkerrechtlicher Verbrechen und angeblicher “Verbrechen gegen die Menschlichkeit” vor Scheingerichten nach Maßstäben, nach denen richtenden Partien - die USA und deren Verbündete, seit Anfang des 20.Jahrhunderts als “Allierte” bekannt - ebenfalls als Täter zu ähnlichen Strafen hätten verurteilt werden müssen.
Der bis heute unbereute und ungesühnte Völkermord bzw. Genozid am amerkanischen Gastvolk ( “Native Americans”, “Indianer” ) in USA und Kanada durch Angriffs- und Vernichtungskriege insbesondere unter Einbeziehung biochemischer Kriegsführung ( z.B. Verteilung von mit Krankheitserregern verseuchten Decken ) gegen Zivilisten sowie die Betreiben von teilweise exterritorialen “Konzentrationslagern” ( 1941-1945, seit 2002 ) und “Reservaten”, bei gleichzeitiger, teilweise jahrzehnterlanger impertinenter Verbreitung und gebetsmühlenartiger Wiederholung von Lügen und teilweise unbewiesenen Behauptungen über angeblich ähnliche Vorkommnisse und Verhältnisse in fremden Staaten.
Aufbau und Unterstützung von Mafia-Organisationen in fremden Staaten.
Völkerrechtswidrige Grenzänderungen.
Annexion von fremden Staaten bzw. von Territorien fremder Staaten zugunsten des eigenen Staats.
Vertreibung von Bürgern fremder Staaten von deren eigenem Staatsterritorium bzw. willkürliche Abtrennung von Territorium fremder Staaten zugunsten von agressiven Drittstaaten oder agressiven integrationsverweigernden ethnischen Rassistengruppen in den Opferstaaten.
Die verlogene und fremdenfeindliche Haltung, hart gegen ausländische Erzeuger und Importeure von Drogen vorzugehen zu wollen - die ja nur vorhandene und offen geäußerte Konsumwünsche von US-Bürgern befriedigen wollen -, wo sie - die USA - in der kulturellen Tradition Großbritanniens stehen, das einem zunächst durch Angriffskriege besiegten und dann mit Siegerjustiz unterdrückten Land den freizügigen inländischen Verkauf von harten Drogen jahrzehntelang militärisch aufgezwungen hat.
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