“Zeitarbeit und Arbeitnehmerüberlassung, die dauerhafte Wiedereingliederung von Arbeitslosen in das Erwerbsleben, dieser Zweck wird insbesondere durch die Einstellung und leihweise Überlassung und Vermittlung an Betriebe, die zielgruppenspezifische Qualifizierung in verleihfreien Zeiten, angestrebt, z. B. § 34 a GewO”.
Frage an den Rechtsanwalt: Die Personaldienstleistung “Vermittelung in Festanstellung” bzw. “Direktvermittlung” fehlt . Oder ist sie durch “dauerhafte Wiedereingliederung von Arbeitslosen in das Erwerbsleben... durch ... Vermittlung an Betriebe” doch pauschal inbegriffen ? Da es bei dem Satz ja nur um die Vermittlung von Arbeitslosen geht, nicht um Arbeitssuchende z.B., und der Fokus auf Arbeitnehmerüberlassung liegt .