TelTarif "GEZ: Keine Erinnerungsbriefe zum Rundfunkbeitrag mehr" - “Die Alternativen zur SEPA-Lastschrift. An der bisherigen Zahlungsweise ändert sich hingegen nichts, der Rundfunkbeitrag muss wie bisher zur Mitte des entsprechenden Dreimonatszeitraums bezahlt werden also jeweils am 15. Februar, Mai, August und November”.
MyStipendium "GEZ für Studenten" - “Seit August 2021 gilt beim GEZ für Studenten und für alle anderen, dass für jede Wohnung ein Rundfunkbeitrag von 18,36 EUR pro Monat bezahlt werden muss. Du kannst Dich als Student nur von dieser Gebühr befreien lassen, wenn du BAföG beziehst beziehst oder in seltenen Fällen, wenn ein Härtefall vorliegt”.
Justiz Bayern "Pressemitteilung 01 vom 05.02.2024. Rundfunkbeiträge" - “Die in den Verfahren zurückgenommenen Vollstreckungsaufträge können jederzeit formgerecht neu gestellt werden. Der bei den Verfahren durch das Gericht jeweils erkannte formelle Fehler betrifft nicht den grundsätzlichen Anspruch auf Zahlung des Rundfunkbeitrages”.
“Uns liegt ein Schreiben der GEZ an einen Rundfunkteilnehmer ... vor, in dem Folgendes ausgeführt wird: 'Zur Beantwortung ist der Empfänger nur verpflichtet, wenn er tatsächlich ein Fernsehgerät zum Empfang bereithält. Die Ausführungspflicht ist dann auf § 4 Abs.5 Rundfunkgebührenstaatsvertrag gegründet. Wenn kein Fernsehgerät zum Empfang bereitgehalten wird, besteht keine Verpflichtung zur Rücksendung des Antwortbogens, jedoch sind wir auch in solchen Fällen für eine Antwort dankbar, weil damit der Vorgang abgeschlossen und nochmalige Nachfragen vermieden werden können.” Dies deckt sich voll inhaltlich mit unserer oben ausgeführten Rechtsauffassung'.
“Die Vorschrift bestimmt lediglich, dass die Landesrundfunkanstalt Auskunft über diejenigen Tatsachen verlangen kann, die Grund, Höhe und Zeitraum der Gebührenpflicht der Rundfunkteilnehmer betreffen. Eine Auskunftspflicht besteht mithin nur, soweit auch eine entsprechende Gebührenpflicht besteht (also ein Fernsehgerät bereitgehalten wird). Ist dies nicht der Fall, so ist der Rundfunkteilnehmer nicht verpflichtet, dem SFB Auskunft darüber zu erteilen, dass weiterhin kein Fernsehgerät zum Empfang bereitgehalten wird. § 4 Abs. 5 des Rundfunkgebührenstaatsvertrages verpflichtet nicht zu einer derartigen 'Negativ-Auskunft'.
“Auskunftsverpflichtung von Gebührenzahlern - Beanstandung gegenber dem Hessischen Rundfunk. Der Rundfunkgebührenstaatsvertrag verpflichtet Gebührenzahler nicht zur Auskunft ber zum Empfang bereitgehaltene Rundfunk- und Fernsehgeräte, wenn keine Änderungen eingetreten sind, die Auswirkungen auf die Höhe der zu entrichtenden Gebühr haben. Anderslautende Anschreiben an Gebührenzahler durch die Gebühreneinzugszentrale sind unzulässig”.
“Muss ich der GEZ mitteilen, dass ich keinen Fernseher habe? Nein. Die GEZ fordert diese Personengruppe in regelmäßigen Abständen auf, ihr mitzuteilen, ob inzwischen ein Fernseher vorhanden ist. Darauf muss nur geantwortet werden, wenn entweder tatsächlich ein Fernseher vorhanden ist oder die GEZ dafür Anhaltspunkte liefern kann. Eine Negativauskunft über nicht vorhandene Geräte muss hingegen nicht erteilt werden”.
“Jetzt habe ich einen Schrieb bekommen das die Anstalt von mir keine Daten erhalten habe und das für mich rückwirkend zum 1.1.2013 eine Wohnung angemeldet hat. und somit eine Summe von 269 Euro zu zahlen hätte und monatlich nochmal die ~18 euro das ganze wäre am 15.02.2014 fällig”, 2014-02-07 #.