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[hemmerling] Wohnraum-Mietverträge 3/5

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Mietvertrags-Vorlage I ( auf Grundlage der Mietvertrags-Vorlage von Studentenwerk Giessen )

Wohnraum – Überlassungsvertrag

Vertragsparteien

Zwischen Vermieterpartei

Vermieter: Rolf Hemmerling
Anschrift: Jakob-Kaiser-Straße 24, D-33615 Bielefeld
Telefon: +49 521 885516
E-Mail: hemmerling@gmx.net

und Vertragspartei

Mieter: _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _
Derzeit wohnhaft in: _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _
Telefon: _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _
E-Mail: _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _
Personalausweis-Nummer: _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _

wird folgender Wohnraum – Überlassungsvertrag vereinbart:

§ 1 Wohnräume

1. Zur Verfügung gestellt wird im Haus in der Wohnung


Jakob-Kaiser-Straße 24
Wohnung 3 ( 1.Etage links )
D-33615 Bielefeld

zum Hof hin das linke Zimmer

  1. Das Zimmer hat eine Wohnfläche von 16 m2. Die mitnutzbaren Gemeinschaftsräume ( Flur, Bad, Küche ) haben eine Fläche von 26 m2.
  2. Die Wohnung wird während des Mietverhältnisses von 2 Parteien bewohnt:
    1. Die Vermieterpartei ( Der Vermieter und eventuell weitere Personen mit denen er in einer Beziehung zusammenwohnt ).
    2. Der Mieter.
2. Mitnutzung von Räumen, Einrichtungen und Anlagen
3. Dem Mieter werden für die Dauer der Vereinbarung folgende Schlüssel ausgehändigt:
  1. 1 Hausschlüssel. Der Schlüssel öffnet die Haustür und die Waschküchen-Außentür.
  2. 1 Wohnungsschlüssel.
  3. 3 Zimmerschlüssel.
  4. 0 Briefkastenschlüssel. Der Briefkasten ist nicht abgeschlossen.
5. Schlüsselrückgabe

§ 2 Möbel bzw. Gegenstände

  1. Vermieter und Mieter bestätigen mit diesem Vertrag, dass das Zimmer über die Ausstattung und den Zustand verfügt, der in der beigefügten Anlage I mit Fotos dokumentiert ist. Eine weitere Anlage II mit Fotos führt die Ausstattung und den Zustand der Einrichtung der in der Wohnung mitnutzbaren Gemeinschaftsräume auf.

§ 3 Überlassungsdauer und Kündigung

  1. Der Mietvertrag beginnt am _ _ _ _ - _ _ - _ _ und läuft auf unbestimmte Zeit.
  2. Es gilt eine ordentliche Kündigungsfrist für möblierte Zimmer innerhalb der Wohnung des Vermieters spätestens am 15. eines Monats zum Ablauf dieses Monats.
  3. Die Vorschriften über eine außerordentliche Kündigung bleiben davon unberührt.
  4. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

§ 4 Miete, Nebenkostenpauschale

  1. Die monatliche Bruttomiete beträgt _ _ _ _ EUR.
  2. Sie umfasst Grundmiete, Nebenkosten und die Kosten für den elektrischen Energieverbrauch.
  3. Sie bezieht sich auf eine Wohnraum-Gesamtfläche von 29 m2 ( Zimmer des Mieters + Gemeinschaftsraum-Fläche / Anzahl der Bewohnerparteien = 16 m2 + 26/2 m2 ).
  4. In den Nebenkosten sind enthalten:
    1. Strom, Gas, Wasser - Ja.
    2. Abwasser - Ja.
    3. Heizung - Ja.
    4. Müllabfuhr - Ja.
    5. Wohngebäudeversicherung - Ja.
    6. Grundsteuer - Ja.
  5. Die Nebenkostenpauschale beinhaltet weder monatliche Gebühren für Kabel-TV, Telephon, Internetzugang noch den “Rundfunkbeitrag”.
  6. Die Miete und der eventuelle “Rundfunkbeitrag” bzw. der eventuelle Anteil am “Rundfunkbeitrag” sind monatlich im Vorraus spätestens am dritten Werktag eines Monats fällig und auf folgendes Konto zu überweisen:
    • Kontoinhaber: Rolf Hemmerling.
    • International Bank Account Number ( IBAN ) _ _ _ _.
    • Bank Identifier Code ( BIC ) der Sparkasse Hannover: SPKHDE2HXXX.
  7. Für die rechtzeitige Mietzahlung und des eventuellen “Rundfunkbeitrag” bzw. des Anteil am “Rundfunkbeitrag” reicht es gemäß § 556b Abs. 1 BGB aus, dass der Mieter die Leistungshandlung ( Überweisungsauftrag ) jeweils bis zu diesem Zeitpunkt vornimmt und das Konto des Mieters ausreichend gedeckt ist.

§ 5 Tierhaltung

  1. Der Mieter darf in dem ihm zur Verfügung gestellten Zimmer keine Tiere halten, solange keine andere Vereinbarung getroffen wird.
  2. Der Mieter bedarf zur Haltung von Kleintieren keiner Erlaubnis, soweit sich die Anzahl der Tiere in den üblichen Grenzen hält.

§ 6 Kaution

§ 7 Veränderungen / Beschädigungen

§ 8 Einrichtung

  1. Die Einrichtungsgegenstände in dem zur Verfügung gestellten Zimmer dürfen nur mit ausdrücklicher Absprache mit dem Vermieter verändert werden.
  2. Der Mieter hat bei Ende des Mietvertrages den ihm zur Verfügung gestellten Zimmer vollständig zu räumen. Das bedeutet, dass alle persönlichen Sachen des Mieters zu entfernen sind. Der Zimmer ist besenrein zurückzugeben.

§ 9 Zimmerbegehung

§ 10 Ruhezeiten


Ort und Datum: _ _ _ _ _ _ _ _ _ _
Vermieter - - - - - - - - - - - -
Mieter - - - - - - - - - - - -

Mietvertrags-Vorlage II ( auf Grundlage der Mietvertrags-Vorlage von Studentenwerk München )

Wohnraum – Überlassungsvertrag

Mietvertrags-Vorlage III ( auf Grundlage der Mietvertrags-Vorlage von Wüstenrot )

Untermietvertrag

§ 1 Mietobjekt

Rolf Hemmerling ( Wohnungs-Eigentümer ) vermietet an
_ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ ( Untermieter )

folgenden im Hause Jakob-Kaiser-Straße 24, D-33615 Bielefeld gelegenen Raum: Wohnung 3 ( 1.Etage links ), zum Hof hin das linke Zimmer.

  1. Das Zimmer ist möbliert.
  2. Dem Untermieter ist bekannt, dass sein Vermieter selbst Mieter ist und er gegenüber dem Eigentümer der Wohnung keinen Kündigungsschutz genießt.
  3. Das Mietverhältnis wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Für die Kündigung gelten die gesetzlichen Vorschriften. Setzt der Mieter nach Ablauf der Mietzeit den Gebrauch der Mietsache fort, findet eine Verlängerung des Mietverhältnisses nach § 545 BGB nicht statt.

§ 2 Miete

  1. Die Monatsmiete beträgt _ _ _ _ _ _ EUR und ist monatlich im Voraus bis zum 3. Werktag eines Monats an den Vermieter zu bezahlen.
  2. Daneben wird geschuldet eine Vorauszahlung für die Nebenkosten für Heizung und Warmwasser von monatlich _ _ _ _ _ _ _ EUR.
  3. Die Vorauszahlung für die übrigen Nebenkosten gemäß § 2 BetrkV in seiner jeweiligen Fassung beträgt monatlich _ _ _ _ _ _ _ _ EUR.
  4. Die Nebenkosten sind zusammen mit der Miete zu bezahlen.
  5. Der Untermieter leistet eine Kaution in Höhe von _ _ _ _ _ _ _ _ EUR. Die Zahlung kann in drei Monatsraten erfolgen. In diesem Fall ist die erste Rate mit der Zahlung der ersten Miete, die beiden folgenden Raten mit der zweiten und dritten Miete zu leisten.

§ 3 Weitere Leistungen

§ 4 Einrichtung/Gebrauchsüberlassung

  1. Vermieter und Mieter bestätigen mit diesem Vertrag, dass der Wohnraum über die Ausstattung und den Zustand verfügt, der im Anhang I beigefügten Inventarliste mit Fotos dokumentiert ist. Eine weitere Inventarliste im Anhang II mit Fotos führt die Ausstattung und den Zustand der Einrichtung der übrigen Wohnung auf.
  2. Während der Dauer des Untermietverhältnisses dürfen Einrichtungsgegenstände nur mit Genehmigung des Vermieters entfernt oder anderweitig aufgestellt werden.
  3. Der Untermieter ist ohne schriftliche Erlaubnis des Vermieters nicht berechtigt, die Mieträume ganz oder teilweise, entgeltlich oder unentgeltlich an Dritte zu überlassen oder andere Personen als die beim Vertragsschluss angegebenen zusätzlich oder ersatzweise in die Mieträume aufzunehmen.

§ 5 Schönheitsreparaturen

§ 6 Weitere Vereinbarungen

  1. Der Untermieter ist verpflichtet, sich an der regelmäßigen Reinigung von gemeinschaftlich benutzten Räumen und Einrichtungen ( z.B. Toilette, Bad, Küche, Kühlschrank usw. ) nach folgender Maßgabe zu beteiligen:
    1. ?
    2. ?
  2. Die Haustierhaltung ist mit Ausnahme von Kleintieren in üblichem Umfang (zB Ziervögel und Zierfische) und Hunden und Katzen nach Abwägung der Vermieter – und Mieterinteressen nicht gestattet.
  3. Sonstige weitere Vereinbarungen:
    1. ?
    2. ?


Ort und Datum: _ _ _ _ _ _ _ _ _ _
Vermieter - - - - - - - - - - - -
Mieter - - - - - - - - - - - -

Mietvertrags-Vorlage IV ( auf Grundlage der Mietvertrags-Vorlage von CCM )

Befristeter Mietvertrag für ein möbliertes Zimmer

Vertragsparteien

Zwischen

Vermieter: Rolf Hemmerling
Anschrift: Jakob-Kaiser-Straße 24, D-33615 Bielefeld
Telefon: +49 521 885516
E-Mail: hemmerling@gmx.net

und

Mieter: _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _
Derzeit wohnhaft in: _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _
Geboren am, in _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _
Telefon: _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _

wird folgender Mietvertrag vereinbart:

§ 1 Vertragsgegenstand
  1. Vermietet wird in der Wohnung Jakob-Kaiser-Straße 24, Wohnung 3 ( 1. Etage links ) in D-33615 Bielefeld ein möbliertes Zimmer - zum Hof hin das linke Zimmer - mit einer Fläche von 16m2 zu Wohnzwecken.
  2. Der Mieter ist berechtigt, Bad, Küche sowie folgende Räume und Einrichtungen mitzubenutzen: Flur.
  3. Der Mieter erhält für die Mietzeit 3 Zimmerschlüssel, 1 Wohnungsschlüssel, 1 Hausschlüssel, 0 Briefkastenschlüssel.
§ 2 Mietdauer
§ 3 Höhe der Miete
  1. Die Miete inklusive Betriebskosten beträgt _ _ _ _ _ EUR pro Monat.
  2. Während des Zeitraums der Vermietung ist keine Erhöhung der Miete vorgesehen.
§ 4 Zahlung der Miete
§ 5 Kaution
§ 6 Beschreibung und Nutzung der Mieträume
  1. Beide Parteien bestätigen mit diesem Vertrag, dass das gemietete 16m2 große Zimmer über die Ausstattung und den Zustand verfügt, der in der beigefügten Inventarliste mit Fotos dokumentiert ist. Eine weitere Liste mit Fotos führt die Ausstattung und den Zustand der Einrichtung der übrigen Wohnung auf.
  2. Der Mieter darf die Räume ausschließlich zu Wohnzwecken nutzen. Der Mieter verpflichtet sich, die Räume ordnungsgemäß zu reinigen, zu lüften und zu beheizen sowie mitvermietete Anlagen und Einrichtungen schonend zu behandeln.
  3. Veränderungen an und in den genutzten Räumen dürfen nicht vorgenommen werden.
  4. Untervermietung und Tierhaltung sind nicht erlaubt.
  5. Lärmbelästigung jeglicher Art über Zimmerlautstärke ist zu keiner Zeit erlaubt. Der Mieter erklärt sich damit ausdrücklich einverstanden.
§ 7 Instandhaltung und Schäden an der Mietsache
  1. Der Mieter hat Schäden an den Mieträumen, am Gebäude sowie an den zum Gebäude oder Grundstück gehörenden Einrichtungen und Anlagen auf eigene Kosten zu beseitigen, wenn er den Schaden durch Vernachlässigung der Obhutspflicht oder in sonstiger Weise verschuldet hat.
  2. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter jeden an den Mieträumen entstehenden Schaden unverzüglich anzuzeigen. Für einen durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Schaden haftet der Mieter.
§ 8 Schriftform
§ 9 Besondere Vereinbarungen


Ort, Datum
Vermieter:

Ort, Datum
Mieter:

Outtakes zu "Entwurf eines Mietvertrags"

3. Mietrelevante Wohnraum-Gesamtfläche
  1. Die für die Miete des Mieters relevante Wohnraum-Gesamtfläche berechnet sich nach der Formel: “Wohnfläche des Bewohnerbereichs I” + ( “Fläche des mitnutzbaren Gemeinschaftsbereichs” / “Anzahl der Bewohner der Wohnung” * “Anzahl der Bewohner des Bewohnerbereichs I” ). Ein Bewohner ist eine Person, für die ein Mietverhältnis in der Wohnung besteht oder die einen Haupt- oder Nebenwohnsitz in der Wohnung hat. Der Mieter ist also ein Bewohner der Bewohnerbereichs I. Beispiele:
    1. Anzahl der Bewohner der Bewohnerbereichs I = 1, Anzahl der Bewohner der Bewohnerbereichs II = 1: 29 m2 mietrelevante Wohnraum-Gesamtfläche ( 16 m2 + 26/2*1 m2 ).
    2. Anzahl der Bewohner der Bewohnerbereichs I = 2, Anzahl der Bewohner der Bewohnerbereichs II = 1: 33 m2 mietrelevante Wohnraum-Gesamtfläche ( 16 m2 + 26/3*2 m2 ).
    3. Anzahl der Bewohner der Bewohnerbereichs I = 2, Anzahl der Bewohner der Bewohnerbereichs II = 2: 29 m2 mietrelevante Wohnraum-Gesamtfläche ( 16 m2 + 26/4*2 m2 ).
    4. Anzahl der Bewohner der Bewohnerbereichs I = 2, Anzahl der Bewohner der Bewohnerbereichs II = 1: 24.5 m2 mietrelevante Wohnraum-Gesamtfläche ( 16 m2 + 26/3*1 m2 ).
    5. Anzahl der Bewohner des Bewohnerbereichs II = 0: 42 m2 Wohnraum-Gesamtfläche ( 16 m2 + 26 m2 ).
4. Aufnahme eines minderjährigen Kindes, Unzulässigkeit von Untermiete sowie Doppel- oder Mehrfachbelegung


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