[hemmerling] Wohnraum-Mietverträge 5/5

Mietvertrags-Vorlage VI ( 1998 )

Mietvertrag für ein möbliertes Zimmer

Vertragsparteien

Zwischen

Vermieter: Rolf Hemmerling
Anschrift: Jakob-Kaiser-Straße 24, D-33615 Bielefeld
Telefon: +49 521 885516
E-Mail: hemmerling@gmx.net

und

Mieter: _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _
Geboren am, in _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _
Derzeit wohnhaft in: _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _
Beruf: _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _

wird folgender Mietvertrag abgeschlossen:

§ 1 Mieträume

  1. Vermietet wird im Haus Jakob-Kaiser-Straße 24, D-33615 Bielefeld das Zimmer “Wohnung 3 ( 1.Etage links ), zum Hof hin das linke Zimmer”.
  2. Vermieter und Mieter bestätigen mit diesem Vertrag, dass der Wohnraum über die Ausstattung und den Zustand verfügt, der in der beigefügten Inventarliste I mit Fotos dokumentiert ist. Eine weitere Inventarliste II mit Fotos führt die Ausstattung und den Zustand der Einrichtung der übrigen Wohnung auf.
  3. Der Vermieter verpflichtet sich, dem Mieter spätestens bei Einzug folgende Schlüssel auszuhändigen:
    1. 1 Hauseingangsschlüssel.
    2. 1 Wohnungsschlüssel.
    3. 3 Zimmerschlüssel.
    4. 0 Briefkastenschlüssel.
  4. Die Beschaffung weiterer Schlüssel durch den Mieter bedarf der Einwilligung des Vermieters.
  5. Der Mieter hat bei Beendigung des Mietverhältnisses sämtliche Schlüssel, auch von ihm selbst angeschaffte, an den Vermieter herauszugeben; andernfalls ist der Vermieter berechtigt, auf Kosten des Mieters Ersatzschlüssel zu beschaffen oder - sofern dies im Interesse des Nachmieters erforderlich ist - auch die Schlösser zu verändern und dazu Schlüssel zu beschaffen.
  6. Die Mieträume dürfen vom Vermieter nur zu Wohnzwecken genutzt werden. Die Gesamtzahl der Personen, die die Wohnungen beziehen werden - bewohnen - beträgt _ _ _ _ -. Der Mieter ist verpflichtet, seiner gesetztlichen Meldepflicht nachzukommen. Zur Anbringung von Schildern, Reklamen, Automaten und dergleichen außerhalb der Mieträume bedarf es der vorherigen schriftlichen Genehmigung des Vermieters.

§ 2 Mietzeit und ordentliche Kündigung

  1. Mietzeit.
    1. Das Mietverhältnis beginnt am _ _ _ _-_ _-_ _, es läuft auf unbestimmte Zeit. Kündigungsfristen siehe (2).
    2. Das Mietverhältnis beginnt am _ _ _ _-_ _-_ _ und endet am _ _ _ _-_ _-_ _. Es verlängert sich jedoch jeweils um _ _ Monate - um _ _ Jahre, wenn es nicht gekündigt ist. Kündigungsfristen siehe (2).
    3. Das Mietverhältnis ist auf bestimmte Zeit abgeschlossen. Es beginnt am _ _ _ _-_ _-_ _ und endet am _ _ _ _-_ _-_ _, ohne das es einer Kündigung bedarf.
    4. Die Wohnung ist zu nur vorübergehendem Gebrauch durch den Mieter gemietet worden, nämlich wegen _ _ _ _ _ _ _. Sie kann daher jeweils bis zu 3. Werktag jeden Monats zum Schluß dieses Monats schriftlich gekündigt werden.
  2. Kündigungsfristen zu 1.I) und 1.II): Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate, wenn seit der Überlassung des Wohnraums weniger als 5 jahre vergangen sind, 6 Monate, wenn seit der Überlassung des Wohnraums 5 Jahre vergangen sind, 9 Monate, wenn seit der Überlassung des Wohnraums 8 Jahre vergangen sind, 12 Monate, wenn seit der Überlassung des Wohnraums 10 Jahre vergangen sind. Die Kündigung muss schriftlich bis zum dritten Werktag des ersten Monats der Kündigung erfolgen, durch den Vermieter unter Angabe sämtlicher Kündigungsgründe und unter Hinweis auf das Widerspruchsrecht. Für die Rechtzeitigkeit kommt es nicht auf die Absendung, sondern auf den Empfang der Kündigung an.

§ 3 Miete und Nebenkosten

  1. Die Miete beträgt monatlich _ _ _ EUR. Neben der Miete sind monatlich zu entrichten für _ _ _ _ _ _ _ EUR. Insgesamt _ _ _ _ EUR.
  2. In der Miete sind die Betriebskosten gemäß Zweiter Berechnungsverordnung, § 27, Absatz 1, Anlage 3, ermittelt aufgrund der letzten Berechnung des Vermieters ( vom _ _ _ _-_ _-_ _ ) anteilig [_] enthalten [_] nicht enthalten. Die Betriebskosten wie nachfolgend spezifiziert, sind als Vorschuss vom Mieter an den Vermieter zu zahlen und werden jährlich mit dem Mieter abgerechnet. Die Umlegung der Kosten für Sammelheizung und Warmwasserversorgung ist in § 5 dieses Vertrages gesondert geregelt.
    1. Die laufenden öffentlichen Lasten des Grundstücks, insbesondere Grundsteuer.
    2. Die Kosten der Wasserversorgung.
    3. Die Kosten der Entwässerung.
    4. Die Kosten des Betriebs der Aufzugsanlagen.
    5. Die Kosten der Straßenreinigung und Müllabfuhr.
    6. Die Kosten der Hausreinigung und Ungezieferbekämpfung.
    7. Die Kosten der Gartenpflege.
    8. Die Kosten der Beleuchtung.
    9. Die Kosten der Schornsteinreinigung.
    10. Die Kosten der Sach- und Haftpflichtversicherung.
    11. Die Kosten für den Hauswart.
    12. Die Kosten des Betriebs der Gemeinschafts-Antennenanlage bzw. Kabelanschluß ( Breitbandkabelnetz ).
    13. Die Kosten des Betriebs der maschinellen Wascheinrichtung.
    14. Sonstige Betriebskosten.
    15. Umlageausfallwagnis gemäß §25a Neubaumietverordnung für die Betriebskosten einschließlich Sammelheizung und Warmwasserversorgung.
  3. Die Schönheitsreparaturen werden vom [_] Vermieter - [_] Mieter getragen. Hat der Mieter die Schönheitsreparaturen übernommen, so hat er spätestens bei Ende des Mietverhältnisses alle bis dahin - je nach dem Grad der Abnutzung oder Beschädigung - erforderlichen Arbeiten auszuführen.


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