[hemmerling] Wohnraum-Mietverträge 3/5

Mietvertrags-Vorlage I ( auf Grundlage der Mietvertrags-Vorlage von Studentenwerk Giessen )

Wohnraum – Überlassungsvertrag

Vertragsparteien

Zwischen Vermieterpartei

Vermieter: Rolf Hemmerling
Anschrift: Jakob-Kaiser-Straße 24, D-33615 Bielefeld
Telefon: +49 521 885516
E-Mail: hemmerling@gmx.net

und Vertragspartei

Mieter: _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _
Derzeit wohnhaft in: _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _
Telefon: _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _
E-Mail: _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _
Personalausweis-Nummer: _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _

wird folgender Wohnraum – Überlassungsvertrag vereinbart:

§ 1 Wohnräume

1. Zur Verfügung gestellt wird im Haus in der Wohnung


Jakob-Kaiser-Straße 24
Wohnung 3 ( 1.Etage links )
D-33615 Bielefeld

zum Hof hin das linke Zimmer

  1. Das Zimmer hat eine Wohnfläche von 16 m2. Die mitnutzbaren Gemeinschaftsräume ( Flur, Bad, Küche ) haben eine Fläche von 26 m2.
  2. Die Wohnung wird während des Mietverhältnisses von 2 Parteien bewohnt:
    1. Die Vermieterpartei ( Der Vermieter und eventuell weitere Personen mit denen er in einer Beziehung zusammenwohnt ).
    2. Der Mieter.
2. Mitnutzung von Räumen, Einrichtungen und Anlagen
  • Die Vereinbarungen über die Mitnutzung des Gemeinschaftsräume sowie Einrichtungen und Anlagen sind in der Anlage II aufgeführt.
3. Dem Mieter werden für die Dauer der Vereinbarung folgende Schlüssel ausgehändigt:
  1. 1 Hausschlüssel. Der Schlüssel öffnet die Haustür und die Waschküchen-Außentür.
  2. 1 Wohnungsschlüssel.
  3. 3 Zimmerschlüssel.
  4. 0 Briefkastenschlüssel. Der Briefkasten ist nicht abgeschlossen.
5. Schlüsselrückgabe
  • Insgesamt erhält der Mieter 5 Schlüssel, die beim Auszug dem Vermieter zurückgegeben werden müssen.
    1. Wird der Hausschlüssel defekt bzw. unbrauchbar zurückgegeben, hat der Mieter für die Kosten eines Ersatzschlüssels aufzukommen.
    2. Wird der Haustürschlüssel nicht zurückgegeben, hat der Mieter für die Kosten für Beschaffung und Einbau eines neuen Schlosses mit neuen Schlüsseln in bisher vorhandener Zahl für alle Hausbewohner aufzukommen.
    3. Wird der Wohnungsschlüssel defekt bzw. unbrauchbar zurückgegeben, hat der Mieter für die Kosten eines Ersatzschlüssels aufzukommen.
    4. Wird der Wohnungsschlüssel nicht zurückgegeben, hat der Mieter für die Kosten für Beschaffung und Einbau eines neuen Schlosses mit neuen Schlüsseln in bisher vorhandener Zahl aufzukommen.
    5. Werden ein oder mehrere Zimmerschlüssel defekt bzw. unbrauchbar zurückgegeben, hat der Mieter für die Kosten von Ersatzschlüsseln aufzukommen.
    6. Wird gar kein funktionstüchtiger Zimmerschlüssel zurückgegeben, hat der Mieter für die Kosten für Beschaffung und Einbau eines neuen Schlosses mit neuen Schlüsseln in bisher vorhandener Zahl aufzukommen, gegebenenfalls auch für Beschaffung und Einbau einer neuen Tür.

§ 2 Möbel bzw. Gegenstände

  1. Vermieter und Mieter bestätigen mit diesem Vertrag, dass das Zimmer über die Ausstattung und den Zustand verfügt, der in der beigefügten Anlage I mit Fotos dokumentiert ist. Eine weitere Anlage II mit Fotos führt die Ausstattung und den Zustand der Einrichtung der in der Wohnung mitnutzbaren Gemeinschaftsräume auf.
  • Im Zimmer gibt es keine Anschlussmöglichkeit für Kabel-TV, Kabel-Internet, Festnetz-Telephon, Festnetz-Internet.

§ 3 Überlassungsdauer und Kündigung

  1. Der Mietvertrag beginnt am _ _ _ _ - _ _ - _ _ und läuft auf unbestimmte Zeit.
  2. Es gilt eine ordentliche Kündigungsfrist für möblierte Zimmer innerhalb der Wohnung des Vermieters spätestens am 15. eines Monats zum Ablauf dieses Monats.
  3. Die Vorschriften über eine außerordentliche Kündigung bleiben davon unberührt.
  4. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

§ 4 Miete, Nebenkostenpauschale

  1. Die monatliche Bruttomiete beträgt _ _ _ _ EUR.
  2. Sie umfasst Grundmiete, Nebenkosten und die Kosten für den elektrischen Energieverbrauch.
  3. Sie bezieht sich auf eine Wohnraum-Gesamtfläche von 29 m2 ( Zimmer des Mieters + Gemeinschaftsraum-Fläche / Anzahl der Bewohnerparteien = 16 m2 + 26/2 m2 ).
  4. In den Nebenkosten sind enthalten:
    1. Strom, Gas, Wasser - Ja.
    2. Abwasser - Ja.
    3. Heizung - Ja.
    4. Müllabfuhr - Ja.
    5. Wohngebäudeversicherung - Ja.
    6. Grundsteuer - Ja.
  5. Die Nebenkostenpauschale beinhaltet weder monatliche Gebühren für Kabel-TV, Telephon, Internetzugang noch den “Rundfunkbeitrag”.
  6. Die Miete und der eventuelle “Rundfunkbeitrag” bzw. der eventuelle Anteil am “Rundfunkbeitrag” sind monatlich im Vorraus spätestens am dritten Werktag eines Monats fällig und auf folgendes Konto zu überweisen:
    • Kontoinhaber: Rolf Hemmerling.
    • International Bank Account Number ( IBAN ) _ _ _ _.
    • Bank Identifier Code ( BIC ) der Sparkasse Hannover: SPKHDE2HXXX.
  7. Für die rechtzeitige Mietzahlung und des eventuellen “Rundfunkbeitrag” bzw. des Anteil am “Rundfunkbeitrag” reicht es gemäß § 556b Abs. 1 BGB aus, dass der Mieter die Leistungshandlung ( Überweisungsauftrag ) jeweils bis zu diesem Zeitpunkt vornimmt und das Konto des Mieters ausreichend gedeckt ist.

§ 5 Tierhaltung

  1. Der Mieter darf in dem ihm zur Verfügung gestellten Zimmer keine Tiere halten, solange keine andere Vereinbarung getroffen wird.
  2. Der Mieter bedarf zur Haltung von Kleintieren keiner Erlaubnis, soweit sich die Anzahl der Tiere in den üblichen Grenzen hält.

§ 6 Kaution

  • Der Mieter hinterlegt eine Kaution
    • [_] Ja, in Höhe von _ _ _ _
    • [_] Nein
  • Wird eine Kaution entrichtet, wird diese auf ein Extra-Sparbuch eingezahlt und dementsprechend verzinst.
  • Bei Auszug des Mieters, wird ihm das Guthaben des Sparbuchs ausgehändigt. Dies kann je nach Wunsch bar ausgezahlt oder auch überwiesen werden.

§ 7 Veränderungen / Beschädigungen

  • Der Mieter darf Veränderungen in den ihm überlassenen Zimmer nur nach Absprache mit dem Vermieter vornehmen. Er kommt für Beschädigungen an den überlassenen Gegenständen auf, soweit ihn ein Verschulden trifft. Defekte Beleuchtungskörper wie Lampen und Leuchtstoffröhren hat der Mieter zu ersetzen.

§ 8 Einrichtung

  1. Die Einrichtungsgegenstände in dem zur Verfügung gestellten Zimmer dürfen nur mit ausdrücklicher Absprache mit dem Vermieter verändert werden.
  2. Der Mieter hat bei Ende des Mietvertrages den ihm zur Verfügung gestellten Zimmer vollständig zu räumen. Das bedeutet, dass alle persönlichen Sachen des Mieters zu entfernen sind. Der Zimmer ist besenrein zurückzugeben.

§ 9 Zimmerbegehung

  • Der Vermieter oder von ihm Beauftragte dürfen das Zimmer nach rechtzeitiger Ankündigung begehen. Die Zimmerbegehung darf nur zum Ablesen des Heizkostenverteilers ( HKV ), zur Wartung und zum Austausch des Rauchwarnmelders, zur Überprüfung des Zimmers sowie für Wartungen, Installationen und Reparaturen geschehen.

§ 10 Ruhezeiten

  • Bitte beachten Sie die durch Gesetze ( Bundes-Immissionsschutzgesetz, Landes-Immissionsschutzgesetz NRW ), Verordnungen und Gerichtsurteile festgelegten Ruhezeiten für Bielefeld, NRW.


Ort und Datum: _ _ _ _ _ _ _ _ _ _
Vermieter - - - - - - - - - - - -
Mieter - - - - - - - - - - - -

Mietvertrags-Vorlage II ( auf Grundlage der Mietvertrags-Vorlage von Studentenwerk München )

Wohnraum – Überlassungsvertrag

  • Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
  • Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass in dem Wohnraum eine Doppel- oder Mehrfachbelegung durch Aufnahme von weiteren Personen durch den Mieter nicht zulässig ist, da dies zu einer Überbelegung des Wohnraums führen würde.
  • Die Mietflächen sind mit Einrichtungsgegenständen bzw. Mobiliar ausgestattet. Dieses darf nicht zwischen den Räumen ausgetauscht oder dauerhaft entfernt werden. Während der Mietzeit darf Mobiliar aus dem angemieteten Zimmer entfernt / andernorts untergestellt werden, muss aber bei Rückgabe wieder vorhanden sein. Auf § 11 wird verwiesen.

Mietvertrags-Vorlage III ( auf Grundlage der Mietvertrags-Vorlage von Wüstenrot )

Untermietvertrag

§ 1 Mietobjekt

Rolf Hemmerling ( Wohnungs-Eigentümer ) vermietet an
_ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ ( Untermieter )

folgenden im Hause Jakob-Kaiser-Straße 24, D-33615 Bielefeld gelegenen Raum: Wohnung 3 ( 1.Etage links ), zum Hof hin das linke Zimmer.

  1. Das Zimmer ist möbliert.
  2. Dem Untermieter ist bekannt, dass sein Vermieter selbst Mieter ist und er gegenüber dem Eigentümer der Wohnung keinen Kündigungsschutz genießt.
  3. Das Mietverhältnis wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Für die Kündigung gelten die gesetzlichen Vorschriften. Setzt der Mieter nach Ablauf der Mietzeit den Gebrauch der Mietsache fort, findet eine Verlängerung des Mietverhältnisses nach § 545 BGB nicht statt.

§ 2 Miete

  1. Die Monatsmiete beträgt _ _ _ _ _ _ EUR und ist monatlich im Voraus bis zum 3. Werktag eines Monats an den Vermieter zu bezahlen.
  2. Daneben wird geschuldet eine Vorauszahlung für die Nebenkosten für Heizung und Warmwasser von monatlich _ _ _ _ _ _ _ EUR.
  3. Die Vorauszahlung für die übrigen Nebenkosten gemäß § 2 BetrkV in seiner jeweiligen Fassung beträgt monatlich _ _ _ _ _ _ _ _ EUR.
  4. Die Nebenkosten sind zusammen mit der Miete zu bezahlen.
  5. Der Untermieter leistet eine Kaution in Höhe von _ _ _ _ _ _ _ _ EUR. Die Zahlung kann in drei Monatsraten erfolgen. In diesem Fall ist die erste Rate mit der Zahlung der ersten Miete, die beiden folgenden Raten mit der zweiten und dritten Miete zu leisten.

§ 3 Weitere Leistungen

  • Die Versorgungsleistungen für Strom, Gas, Wasser, Heizung sind im Mietpreis inbegriffen
  • Die Kosten vom Mieter selbst betriebener Einrichtungen trägt dieser. Telekommunikationskosten bezahlt der Mieter gemäß der Vereinbarung in § 6.

§ 4 Einrichtung/Gebrauchsüberlassung

  1. Vermieter und Mieter bestätigen mit diesem Vertrag, dass der Wohnraum über die Ausstattung und den Zustand verfügt, der im Anhang I beigefügten Inventarliste mit Fotos dokumentiert ist. Eine weitere Inventarliste im Anhang II mit Fotos führt die Ausstattung und den Zustand der Einrichtung der übrigen Wohnung auf.
  2. Während der Dauer des Untermietverhältnisses dürfen Einrichtungsgegenstände nur mit Genehmigung des Vermieters entfernt oder anderweitig aufgestellt werden.
  3. Der Untermieter ist ohne schriftliche Erlaubnis des Vermieters nicht berechtigt, die Mieträume ganz oder teilweise, entgeltlich oder unentgeltlich an Dritte zu überlassen oder andere Personen als die beim Vertragsschluss angegebenen zusätzlich oder ersatzweise in die Mieträume aufzunehmen.

§ 5 Schönheitsreparaturen

  • Der Vermieter wird von der Durchführung von Schönheitsreparaturen freigestellt.
  • Für eine dem Untermieter renoviert übergebene Wohnung oder eine Wohnung, bei der Vermieter dem Untermieter einen angemessenen Ausgleich für die von ihm nicht durchgeführte Renovierung geleistet hat, gilt Folgendes:
  • Der Untermieter hat die Schönheitsreparaturen im Allgemeinen nach Maßgabe folgender Fristen auszuführen:
    1. Wand- und Deckenanstriche in Küche, Bad und Dusche alle fünf Jahre;
    2. in Wohn-/Schlafräumen, Dielen und Toiletten alle sieben Jahre;
    3. in anderen Räumen alle zehn Jahre.
    4. Reinigen von Teppichböden, Lackieren von Heizkörpern und Heizrohren, Innentüren, Fenstern und Außentüren von innen alle zehn Jahre.

§ 6 Weitere Vereinbarungen

  1. Der Untermieter ist verpflichtet, sich an der regelmäßigen Reinigung von gemeinschaftlich benutzten Räumen und Einrichtungen ( z.B. Toilette, Bad, Küche, Kühlschrank usw. ) nach folgender Maßgabe zu beteiligen:
    1. ?
    2. ?
  2. Die Haustierhaltung ist mit Ausnahme von Kleintieren in üblichem Umfang (zB Ziervögel und Zierfische) und Hunden und Katzen nach Abwägung der Vermieter – und Mieterinteressen nicht gestattet.
  3. Sonstige weitere Vereinbarungen:
    1. ?
    2. ?


Ort und Datum: _ _ _ _ _ _ _ _ _ _
Vermieter - - - - - - - - - - - -
Mieter - - - - - - - - - - - -

Mietvertrags-Vorlage IV ( auf Grundlage der Mietvertrags-Vorlage von CCM )

Befristeter Mietvertrag für ein möbliertes Zimmer

Vertragsparteien

Zwischen

Vermieter: Rolf Hemmerling
Anschrift: Jakob-Kaiser-Straße 24, D-33615 Bielefeld
Telefon: +49 521 885516
E-Mail: hemmerling@gmx.net

und

Mieter: _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _
Derzeit wohnhaft in: _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _
Geboren am, in _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _
Telefon: _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _

wird folgender Mietvertrag vereinbart:

§ 1 Vertragsgegenstand
  1. Vermietet wird in der Wohnung Jakob-Kaiser-Straße 24, Wohnung 3 ( 1. Etage links ) in D-33615 Bielefeld ein möbliertes Zimmer - zum Hof hin das linke Zimmer - mit einer Fläche von 16m2 zu Wohnzwecken.
  2. Der Mieter ist berechtigt, Bad, Küche sowie folgende Räume und Einrichtungen mitzubenutzen: Flur.
  3. Der Mieter erhält für die Mietzeit 3 Zimmerschlüssel, 1 Wohnungsschlüssel, 1 Hausschlüssel, 0 Briefkastenschlüssel.
§ 2 Mietdauer
  • Der Mietvertrag läuft vom 20_ _-_ _-_ _ bis zum 20_ _-_ _-_ _. Er ist nur vorübergehend und bedarf daher keiner besonderen Kündigung. Der Vertrag ist nicht verlängerbar, weil die Wohnung nach Beendigung des Mietverhältnisses wieder vom Vermieter alleine genutzt wird.
§ 3 Höhe der Miete
  1. Die Miete inklusive Betriebskosten beträgt _ _ _ _ _ EUR pro Monat.
  2. Während des Zeitraums der Vermietung ist keine Erhöhung der Miete vorgesehen.
§ 4 Zahlung der Miete
  • Die Miete ist jeweils zum _ _. jedes Monats im Voraus an den Vermieter zu zahlen, auf das folgende Konto:
    • Kontoinhaber: Rolf Hemmerling.
    • International Bank Account Number ( IBAN ) _ _ _ _.
    • Bank Identifier Code ( BIC ) der Sparkasse Hannover: SPKHDE2HXXX.
§ 5 Kaution
  • Die Mietkaution beträgt _ _ _ _ Euro, ist bei Vertragsabschluss vom Mieter zu leisten und wird ihm bei dessen Auszug zurückerstattet, wenn er das Zimmer in ordentlichem Zustand mit allen erhaltenen Schlüsseln übergibt. Die Kaution kann vom Vermieter einbehalten werden bis zur Höhe von eventuellen vom Mieter verursachten Schäden in der Wohnung.
§ 6 Beschreibung und Nutzung der Mieträume
  1. Beide Parteien bestätigen mit diesem Vertrag, dass das gemietete 16m2 große Zimmer über die Ausstattung und den Zustand verfügt, der in der beigefügten Inventarliste mit Fotos dokumentiert ist. Eine weitere Liste mit Fotos führt die Ausstattung und den Zustand der Einrichtung der übrigen Wohnung auf.
  2. Der Mieter darf die Räume ausschließlich zu Wohnzwecken nutzen. Der Mieter verpflichtet sich, die Räume ordnungsgemäß zu reinigen, zu lüften und zu beheizen sowie mitvermietete Anlagen und Einrichtungen schonend zu behandeln.
  3. Veränderungen an und in den genutzten Räumen dürfen nicht vorgenommen werden.
  4. Untervermietung und Tierhaltung sind nicht erlaubt.
  5. Lärmbelästigung jeglicher Art über Zimmerlautstärke ist zu keiner Zeit erlaubt. Der Mieter erklärt sich damit ausdrücklich einverstanden.
§ 7 Instandhaltung und Schäden an der Mietsache
  1. Der Mieter hat Schäden an den Mieträumen, am Gebäude sowie an den zum Gebäude oder Grundstück gehörenden Einrichtungen und Anlagen auf eigene Kosten zu beseitigen, wenn er den Schaden durch Vernachlässigung der Obhutspflicht oder in sonstiger Weise verschuldet hat.
  2. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter jeden an den Mieträumen entstehenden Schaden unverzüglich anzuzeigen. Für einen durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Schaden haftet der Mieter.
§ 8 Schriftform
  • Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
§ 9 Besondere Vereinbarungen


Ort, Datum
Vermieter:

Ort, Datum
Mieter:

Outtakes zu "Entwurf eines Mietvertrags"

3. Mietrelevante Wohnraum-Gesamtfläche
  1. Die für die Miete des Mieters relevante Wohnraum-Gesamtfläche berechnet sich nach der Formel: “Wohnfläche des Bewohnerbereichs I” + ( “Fläche des mitnutzbaren Gemeinschaftsbereichs” / “Anzahl der Bewohner der Wohnung” * “Anzahl der Bewohner des Bewohnerbereichs I” ). Ein Bewohner ist eine Person, für die ein Mietverhältnis in der Wohnung besteht oder die einen Haupt- oder Nebenwohnsitz in der Wohnung hat. Der Mieter ist also ein Bewohner der Bewohnerbereichs I. Beispiele:
    1. Anzahl der Bewohner der Bewohnerbereichs I = 1, Anzahl der Bewohner der Bewohnerbereichs II = 1: 29 m2 mietrelevante Wohnraum-Gesamtfläche ( 16 m2 + 26/2*1 m2 ).
    2. Anzahl der Bewohner der Bewohnerbereichs I = 2, Anzahl der Bewohner der Bewohnerbereichs II = 1: 33 m2 mietrelevante Wohnraum-Gesamtfläche ( 16 m2 + 26/3*2 m2 ).
    3. Anzahl der Bewohner der Bewohnerbereichs I = 2, Anzahl der Bewohner der Bewohnerbereichs II = 2: 29 m2 mietrelevante Wohnraum-Gesamtfläche ( 16 m2 + 26/4*2 m2 ).
    4. Anzahl der Bewohner der Bewohnerbereichs I = 2, Anzahl der Bewohner der Bewohnerbereichs II = 1: 24.5 m2 mietrelevante Wohnraum-Gesamtfläche ( 16 m2 + 26/3*1 m2 ).
    5. Anzahl der Bewohner des Bewohnerbereichs II = 0: 42 m2 Wohnraum-Gesamtfläche ( 16 m2 + 26 m2 ).
4. Aufnahme eines minderjährigen Kindes, Unzulässigkeit von Untermiete sowie Doppel- oder Mehrfachbelegung
  • Die Aufnahme eines minderjährigen Kindes, für das der Mieter einer der Erziehungsberechtigten ist, bedarf der Erlaubnis des Vermieters und erhöht die Zahl der Bewohner des Bewohnerbereichs I.
  • Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass ansonsten in dem Zimmer eine Doppel- oder Mehrfachbelegung durch entgeltliche oder unentgeldliche Aufnahme von weiteren Personen durch den Mieter nicht zulässig ist, da dies zu einer Überbelegung des Zimmers führen würde.


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