Suggestion by Stiftung Warentest “Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung. Die Haftung auf Schadenersatz wegen Verletzungen von Gesundheit, Körper oder Leben und grob fahrlässiger und/oder vorsätzlicher Verletzungen meiner Pflichten als Verkäufer bleibt davon unberührt”

. “Denn bietet jemand etwas drei Mal mit der gleichen Haftungsausschluss-Klausel an, gilt die Formulierung auch bei Privatleuten als allgemeine Geschäftsbedingung, erklären die Warentester. Und für eine allgemeine Geschäftsbedingung gibt es verschärfte Voraussetzungen: Der Ausschluss der Sachmängelhaftung sei dann unwirksam, wenn die Ergänzung zu Schadenersatzansprüchen fehle”

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