Bädergesellschaft Düsseldorf mbH "Rheinbad Freibad" - “Für den Besuch im Rheinbad besteht ab sofort die Pflicht, Ihren Ausweis vorzulegen. Bitte weisen Sie sich auf Verlangen, gegenüber dem Personal, mittels Personalausweis oder einem vergleichbarem Dokument mit einem Lichtbild aus”.